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Schul- und Hausordnung

Schul – und Hausordnung für das Schulzentrum Neckartenzlingen (Realschule und Gymnasium)

Alle am Schulleben Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Hausmeister, Sekretärinnen, Besucherinnen und Besucher – gehen freundlich, höflich und fair miteinander um. Für das
Zusammenleben in einem großen Schulzentrum ist es wichtig, dass gewisse Regeln unbedingt beachtet
und eingehalten werden.

Unterrichtsbeginn: Die große Aula wird um 7.15 Uhr geöffnet.

Hohlstunden und Mittagspause:
Während der Hohlstunden dürfen weder Pausen- noch Schulgelände verlassen werden. Als Aufenthaltsräume
stehen die große Aula sowie der hintere Teil der Mensa zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler
des Gymnasiums können zusätzlich den Schülertreff, den Bereich vor dem Lehrerzimmer und das Foyer
des Erweiterungsbaus, Schülerinnen und Schüler der Realschule die kleine Aula als Aufenthaltsräume
nutzen. Schülerinnen und Schüler, die sich in der großen und kleinen Aula aufhalten, haben sich absolut
ruhig zu verhalten (keine Fangspiele usw.). Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, ist während Hohlstunden
der Aufenthalt im restlichen Schulgebäude nicht gestattet. Die Mensa ist an den Tagen, an denen
die Eltern für uns kochen, von 11.15 bis 13.15 Uhr geöffnet. Während der Mittagspause stehen den
Schülerinnen und Schülern das Pausengelände und die Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die Erms liegt
außerhalb des Schulgeländes. Wird die Mittagspause außerhalb des Schulgeländes verbracht, geschieht
dies auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt in den Gängen und Klassenzimmern ist nur mit Genehmigung
einer Lehrerin, eines Lehrers oder eines Hausmeisters erlaubt.

Unterrichtsende:
Die Aufsichtspflicht der Schule endet nach Unterrichtsschluss. Schülerinnen und Schülern, die sich nicht
an die Hausordnung halten, kann der Aufenthalt auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss untersagt
werden.

Pausen und Pausengelände:
Die große Pause dient der Erholung. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 verlassen das
Schulgebäude und halten sich nur im Pausengelände auf. Bei Regenwetter bitte die Anweisungen der
aufsichtführenden Lehrkräfte beachten.
Das Pausengelände endet vor der Rundsporthalle und den Treppen zum Busbahnhof. Busbahnhof,
Parkplätze, Tennishalle und Fahrradkeller gehören nicht zum Pausengelände.
Die Rasenflächen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen betreten werden.
Während der großen Pausen
- sind nur Spiele erlaubt, die andere nicht gefährden oder verletzen können.
- ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Schülerinnen und Schüler sich beim Bäckerstand anstellen
und nicht vordrängeln (Rücksicht auf die Jüngeren).

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände:
- Die Anordnungen der Lehrerinnen, Lehrer und Hausmeister aller Schularten sind zu befolgen. Die
Schulgebäude dürfen außerhalb der Unterrichtszeit nur zu schulischen Veranstaltungen oder nach
Rücksprache mit einer Lehrerin, einem Lehrer oder dem Hausmeister betreten werden.
- Rennen und Fangen innerhalb der Schulgebäude, Turnen und Rutschen an den Geländern sowie
Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern muss aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
- Durchgänge und Treppen müssen freigehalten werden (z.B. im Bereich der Bioräume).
- Das Rauchen ist für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.
- Gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer, Waffen (auch Nachbildungen), Reizgas, Feuerzeuge,
Zündhölzer, Chemikalien, Feuerwerkskörper, usw. dürfen nicht mitgebracht werden.

Fachunterricht
Fachräume, Lehrmittelräume und Sportstätten dürfen von Schülerinnen und Schülern, aus Sicherheitsgründen
nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
- Realschülerinnen und Realschüler, die Chemie oder Physik im Neubau haben, warten im Foyer des
Erweiterungsbaus. Schülerinnen und Schüler, die Biologie oder Informatik haben, warten im breiten
Übergangsflur zwischen Alt- und Erweiterungsbau.
Realschule / Gymnasium Neckartenzlingen
- Für die Fachräume gelten die besonderen Fachraumordnungen.
- Schülerinnen und Schüler, die aus dem Sportunterricht frühzeitig zurückkommen, warten unter keinen
Umständen vor den Klassenzimmern, sondern in der großen oder kleinen Aula oder im Foyer
des Erweiterungsbaus.

Sonstiges
- Die Fenster der Gebäude sind kein Ein- oder Ausstieg.
- Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden.
- Zur Erleichterung der Säuberungsarbeiten sollte jede Klasse darauf achten, dass bei Unterrichtsende
die Rollos hochgedreht sind (außer an heißen Tagen), das Licht ausgeschaltet ist, die Fenster
geschlossen sind und der grobe Schmutz (auch unter den Bänken) entfernt ist. Gegebenenfalls sind
dazu Klassenordner einzusetzen.
- Im Winter ist Schneeballwerfen, Schleifen, usw. aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
- Das Aushängen von Plakaten und Anschlägen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
- Sachschäden werden den Hausmeistern und der Schulleitung gemeldet.
- Schulunfälle sind nach versicherungsrechtlichen Bestimmungen umgehend auf dem Sekretariat zu
melden.
- Im Interesse der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler kann es nicht geduldet werden, dass
sich Schülerinnen oder Schüler verkehrsgefährdend verhalten.
- Jeder ist mitverantwortlich, dass die Schulgebäude und –anlagen sauber gehalten werden und der
anfallende Müll entsorgt wird.
- Für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten in einigen Punkten Sonderregelungen
(siehe „Merkblatt Oberstufe" des Gymnasiums).

Wertsachen
- Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem
Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte
usw.), wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet.
- Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie
keine Wertsachen bzw. dem Schulunterricht nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da
diese von der Schule nicht sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung
übernimmt.

Fahrzeuge
Fahrräder, Mofas und andere Fahrzeuge müssen auf dem Schulgelände geschoben und an den dafür
vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Der Fahrradkeller ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.15 Uhr
geöffnet. Die Fahrzeuge dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden (dies gilt auch für
Hohlstunden).
Das Befahren des Busbahnhofes und das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Busbahnhof ist aus Gründen
der Sicherheit grundsätzlich verboten. Bei einer Zuwiderhandlung kann Anzeige erstattet werden.
Der Raum zwischen Limes, den Hausmeisterwohnungen und der Busfahrbahn ist absolute Fußgängerzone.

Verhalten bei Feueralarm
Bei Ertönen der Feuersirene ist immer der Ernstfall anzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler gehen
unverzüglich gemeinsam auf den gekennzeichneten Fluchtwegen ins Freie, wo sie in sicherem Abstand
von den Gebäuden auf ihren Lehrer warten. Anordnungen von Lehrerinnen, Lehrern, Hausmeistern,
Feuerwehr, Polizei und Rotem Kreuz sind zu befolgen. Das geräumte Gebäude darf auf keinen Fall vor
der ausdrücklichen Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter wieder betreten werden.

Technische Geräte
Elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler müssen im Schulgebäude ausgeschaltet sein und
dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden. Im gesamten Schulgelände sind Bild- und
Tonaufnahmen, sowie das Anschauen von Videos nicht gestattet.

Kaugummiverbot
Aus hygienischen Gründen besteht im Schulzentrum ein Kaugummiverbot.

Neckartenzlingen, Sommer 2011
Die Schulleitungen

Die aktuelle Schul- und Hausordnung zum Download finden Sie hier.

 

So erreichen Sie uns:

Realschule
Neckartenzlingen

Auwiesen 4
72654 Neckartenzlingen

Telefon: 07127- 93 29 80
Fax: 07127- 93 29 840

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Aktuelle Termine

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Berufsorientierung

Die Berufsorientierung (BORS) sowie die Berufsinformationsbörse ist seit langem einer der Schwerpunkt unserer Schule.

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Mensaverein

An unserer Schule gibt es eine ausgezeichnete Mensa, die jeden Tag leckere Menüs kocht.

Informationen finden Sie hier.

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Weiterentwicklung und neuer Bildungsplan 2016

Weiterentwicklung und neuer Bildungsplan ab Schuljahr 2016/17.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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